Allgemeines
Alle anspruchsberechtigten Schüler:innen müssen jedes Schuljahr einen neuen Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel stellen. Die Anträge für das Schuljahr 2024/2025 müssen bis spätestens 30.04.2024 an das Schulverwaltungsamt gestellt werden. Die ausgereichten Chipkarten werden ab dem 01.07.2024 durch die Verkehrsbetriebe gesperrt und erst wieder freigeschalten wenn bei uns der Antrag eingegangen und die Mitteilung an die Verkehrsbetriebe erfolgt ist. (Stand 11.4.24)
Beratungslehrerteam
Die Bildungsberatung soll dazu beitragen, das verfassungsmäßig garantierte Recht des jungen Menschen auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung zu verwirklichen und in der Entfaltung der Persönlichkeit zu unterstützen. Für besondere Beratungsaufgaben gibt es an den Schulen Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer, die eine entsprechende Ausbildung absolviert haben. Die Beratungstätigkeit gehört zum Hauptamt dieser Lehrkräfte.
Jugendliche, Eltern und Lehrkräfte können sich unabhängig voneinander direkt an das Beratungslehrerteam wenden. Die Beratungen sind vertraulich.
Um dem natürlichen Erziehungsrecht der Eltern Rechnung zu tragen, werden bei Minderjährigen weitere personenbezogene Beratungen grundsätzlich mit den Erziehungsberechtigten besprochen. Beratungslehrkräfte nehmen von Fall zu Fall Kontakt mit anderen Personen oder Institutionen auf, die an der Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen mitwirken (z. B. mit der Schulpsychologischen Beratungsstelle, mit Erziehungsberatungsstellen, Drogenberatungsstellen, Berufsberatung).
Wichtigster Aufgabenschwerpunkt ist die Schullaufbahnberatung, d. h. die Information und Beratung von Jugendlichen und Eltern über die geeigneten Bildungsgänge. Am Gymnasium ist die Tätigkeit der Beratungslehrkräfte besonders wichtig, um mögliche Schullaufbahnkorrekturen durch die Beratung der Eltern zu erleichtern.
Jede Berufsberatung setzt je nach Schulart, Schulverhältnissen, persönlichen Fähigkeiten und Neigungen eigene Arbeitsschwerpunkte. Am Goethegymnasium arbeiten folgende Kolleginnen als Beratungslehrerinnen:
Frau Andrae: | Lernschwierigkeiten, psychische Probleme |
Frau Striebe: | Berufsorientierung |
E-Mail: beratungslehrer[at]goethegym.net
Schulpsychologischer Dienst
Bei Problemen oder Schwierigkeiten können sich Eltern mit den Kindern oder auch die Schüler und Schülerinnen selbst direkt mit dem oder der zuständigen Schulpsychologen bzw. Schulpsychologin in Verbindung setzen. Das muss nicht über die Schule erfolgen und wird selbstverständlich absolut vertraulich behandelt.
Ansprechpartner für das Goethegymnasium sind:
- Frau Cornelia Prauser (Tel. 03643 | 884144)
- Frau Brit Steinhaußen (Tel. 03643 | 884143)
- Frau Meißner (Tel. 03643 | 884170)
Nähere Informationen sind auf der der Website des Schulamtes Mittelthüringen zu finden.
Schülervertretung
Innerhalb der ersten drei Wochen jedes Schuljahres wählen alle Klassen und Kurse in geheimer Wahl ein Klassen- bzw. Kurssprecherteam. Alle zwei Jahre wählen alle Schülerinnen und Schüler der Schule in geheimer Direktwahl ein Schülersprecherteam. Kandidieren kann jeder bzw. jede Lernende der Schule. Gemeinsam bilden die Klassen- bzw. Kurssprechenden und das Schülersprecherteam die Schülervertretung bzw. Klassensprecherversammlung, die regelmäßig von den Schülersprechern einberufen wird. Sie setzt sich für die Belange aller Lernenden ein und stellt das Bindeglied zur Schulleitung, aber auch zur Elternvertretung dar.
Der bzw. die Schülersprecherin, die/der Stellvertreter:in und eine weitere Person aus der Schülervertretung vertreten die Interessen der Lernenden in der Schulkonferenz.
Die Lernenden sind auch auf Kreis- und auf Landesebene durch die Kreisschülervertretung (gewählt auf Schulamtsebene von den Schülersprecherinnen und Schülersprechern) und die Landesschülervertretung (gewählt aus den Reihen der Kreisschülervertretung) repräsentiert.
E-Mail der Schülersprecher: schuelervertretung[at]goethegym.net
Schulelternvertretung
Die Eltern der einzelnen Klassen und Kurse wählen aus ihrer Mitte ein Elternsprecherteam für eine Amtszeit von zwei Jahren; d.h. gewählt wird in der Regel am ersten Elternabend der 5., 7., 9. und 11. Klasse. Die gewählten Klassenelternsprecher und ihre Stellvertretungen wiederum wählen aus ihrer Mitte den/die gemeinsame:n Schulelternsprecher:in und einen bzw. eine Stellvertreter:in (an unserer Schule haben wir bisweilen sogar drei Stellvertretende gewählt, um möglichst alle Doppeljahrgangstufen gut vertreten zu haben). Diese drei Personen vertreten auch in der Schulkonferenz die Interessen der Elternschaft.
Auch auf Elternebene werden (vom Schulamt organisiert) alle zwei Jahre Kreiselternsprechende für die einzelnen Schularten gewählt; diese wiederum wählen auf Landesebene die Elternsprecher für ihre Schulart. Im letzten Schritt wählen dann die Landeselternsprecher der einzelnen Schularten eine:n gemeinsame:n Landeselternsprecher:in sowie die Stellvertretung.
Weitere Möglichkeiten der Kommunikation
- Lehrersprechstunden finden viermal im Schuljahr statt – Termine können Sie jeweils im Jahresplaner des aktuellen Schuljahres (siehe Downloadbereich) einsehen.
- Sprechzeiten der Lehrkräfte: Sie können über einen kurzen Brief, einen Eintrag im Hausaufgabenheft Ihres Kindes oder eine E-Mail den betreffenden Lehrer bzw. Lehrerin um einen Gesprächstermin bitten.
- Elternabende: zu Beginn des jeweiligen Schuljahres und in Absprache mit dem Klassenlehrteam und den Elternvertretern
- Elternvertreterversammlung: Viermal im Jahr – Termine jeweils im Jahresplaner des aktuellen Schuljahres (siehe Downloadbereich)
Kontakt zur Schulleitung: Jederzeit können Eltern und Jugendliche Kontakt zur Schulleitung aufnehmen. E-Mail: info@goethegym.net || Telefon: 03643|851672 || Hinweise, Anregungen und Fragen per E-Mail an die Elternseiten.